DGUV Regel 101-002

 



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BGR 113 (alt)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten (Ausgabe Januar 1996)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf vorübergehend errichtete Treppen, die zum Erreichen von Arbeitsplätzen bei Bauarbeiten genutzt werden.

Sie findet keine Anwendung auf Treppen in fahrbaren Arbeitsbühnen.