DGUV Regel 109-604

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Branche Metallhütten (Ausgabe März 2019)

Link zum RechtstextDGUV Regel 109-604

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Branchenregel richtet sich an alle Unternehmen, die Anlagen betreiben, in denen Erze, Erzkonzentrate, Schrotte und metallhaltige Oxide sowie Zwischenprodukte aufbereitet und Nichteisen-Metalle oder deren Legierungen durch thermische oder elektrochemische Verfahren gewonnen und umgeschmolzen werden.

Sie bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen in Metallhütten und umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für Unternehmen und Belegschaft zu erreichen.