DGUV Regel 105-003

 



Link zum Rechtstext

GUV-R 2106 (alt)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst (Ausgabe Mai 2016)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel richtet sich in erster Linie an Unternehmer und soll Hilfestellung bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufweisen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Sie findet Anwendung auf die Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen in Unternehmen, die Rettungsdienst, d. h. Notfallrettung und Krankentransport, ausführen. Sie gibt Auskunft über technische Einzelheiten und Einsatzbereiche verschiedener PSA.

Nicht behandelt werden spezielle PSA, die im Bereich der

  • Bergrettung,
  • Wasserrettung,
  • Schiffsrettung,
  • Luftrettung,
  • Rettung bei Unfällen mit Gefahrstoffen
  • oder bei der technischen Hilfeleistung/ Rettung

Anwendung finden.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenF2_SumGefährdb; FaSi_SumBescha_3; FaSi_SumBescha_5; FaSi_SumGefährdb