DGUV Regel 105-003
Link zum Rechtstext | GUV-R 2106 (alt) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst (Ausgabe Mai 2016) |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel richtet sich in erster Linie an Unternehmer und soll Hilfestellung bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufweisen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Sie findet Anwendung auf die Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen in Unternehmen, die Rettungsdienst, d. h. Notfallrettung und Krankentransport, ausführen. Sie gibt Auskunft über technische Einzelheiten und Einsatzbereiche verschiedener PSA. Nicht behandelt werden spezielle PSA, die im Bereich der
Anwendung finden. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | F2_SumGefährdb; FaSi_SumBescha_3; FaSi_SumBescha_5; FaSi_SumGefährdb |