DGUV Regel 103-003 (ehemals BGR 126)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen (Ausgabe September 2008)

Link zum RechtstextDGUV Regel 103-003

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel ist anzuwenden bei Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen und auf den Umgang mit Einrichtungen bei diesen Arbeiten.