DGUV Regel 103-001

 



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GUV-R 1/474 (alt)

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Richtlinien für die Verwendung von Ozon zur Wasseraufbereitung (Ausgabe Oktober 1986)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel enthält Richtlinien, die Anwendung auf Anlagen zum Erzeugen, Fortleiten und Verwenden von Ozon als Wasseraufbereitungsmittel für Trink-, Schwimmbecken-, Betriebs- und Abwasser finden.

Die Richtlinien finden weder Anwendung auf Unterdruckanlagen mit einer maximalen Leistung von 2 g/h Ozon noch auf Ozonanlagen oder auf Teile von ihnen, die im Freien aufgestellt sind.