DGUV Regel 103-001
Link zum Rechtstext | GUV-R 1/474 (alt) |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Richtlinien für die Verwendung von Ozon zur Wasseraufbereitung (Ausgabe Oktober 1986) |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel enthält Richtlinien, die Anwendung auf Anlagen zum Erzeugen, Fortleiten und Verwenden von Ozon als Wasseraufbereitungsmittel für Trink-, Schwimmbecken-, Betriebs- und Abwasser finden. Die Richtlinien finden weder Anwendung auf Unterdruckanlagen mit einer maximalen Leistung von 2 g/h Ozon noch auf Ozonanlagen oder auf Teile von ihnen, die im Freien aufgestellt sind. |