DGUV Regel 109-001 (ehemals BGR 109)
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium – Vermeiden von Staubbränden und Staubexplosionen (Ausgabe Dezember 2020) |
Link zum Rechtstext | DGUV Regel 109-001 |
Kerninhalte | Diese DGUV Regel befasst sich mit den Gefahren bei der Bearbeitung von Aluminium durch Schleifen, Bürsten und Polieren. Des Weiteren wird auf die Gefahren durch Selbstentzündung und Wasserstoffbildung bei größeren Ansammlungen von Aluminiumstaub eingegangen. Diesbezüglich konkretisiert diese Schrift die Forderungen aus dem staatlichen Recht, insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung, indem geeignete Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik beschrieben werden. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | F2_SumGefährdb; FaSi_SumGefährdb |
Links zur Rechtsänderung |