DGUV Regel 102-002 (ehemals BG/GUV-SR S 2)
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Kindertageseinrichtungen (Ausgabe April 2009) |
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Kerninhalte | Diese Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz konkretisiert und erläutert die UVV „Kindertageseinrichtungen“ (DGUV Vorschrift 82/vormals GUV-V S2). Sie gibt den Betreibern von Kindertageseinrichtungen Hinweise und Empfehlungen hinsichtlich Bau und Ausrüstung. Sie gilt für bauliche Gestaltung und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen, soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit der Kinder erforderlich ist und die den Kindern bestimmungsgemäß zugänglich sind. Sie gilt nicht für Kindertageseinrichtungen, bei denen sich die Kinder ausschließlich in der freien Natur aufhalten und nicht an ein festes Gebäude gebunden sind. |