DGUV Regel 108-002

 



Die DGUV Regel 108-002 wurde aufgehoben.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Tankstellen (Ausgabe Januar 1996)

Link zum Rechtstext

BGR 147 (alt)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf

  • Tankstellen für Fahrzeuge,
  • Verkaufs und Dienstleistungsbereiche von Tankstellen,
  • den Tankbereich von Eigenverbrauchstankstellen und
  • sinngemäß auf Tankstellen zur Abgabe von Flüssiggas als Kraftstoff.
Links zur Rechtsänderung

Review vom 1. Juli 2020