DGUV Regel 101-024

 



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GUV-R 2150 (alt)

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen (Ausgabe Juli 1999)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel ergänzt und konkretisiert die Unfallverhütungsvorschrift „Arbeiten im Bereich von Gleisen" (DGUV Vorschrift 78).

Sie richtet sich in erster Linie an Unternehmer, die Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen ausführen, und soll ihnen Hilfestellungen geben, wie die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei diesen Arbeiten gewährleistet werden können.

Ihr vordringliches Ziel ist es, darzustellen, welche Sicherungsmaßnahmen zum Abwenden von Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen geeignet sind, und wie sie durchzuführen sind.

Sie wendet sich auch an Bahnbetreiber bzw. die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle sowie an Personen, die Sicherungsaufgaben durchführen, und sind für diese als Hilfestellung zur Durchführung der Sicherungsmaßnahmen anzusehen, die erfüllt sein müssen, bevor Unternehmer mit den Arbeiten im Gleisbereich beginnen dürfen.