DGUV Regel 112-201
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken (Ausgabe Oktober 2020) |
Link zum Rechtstext | BGR 201 (alt) |
Kerninhalte | Die DGUV Regel 112-201 unterstützt Unternehmer und andere für den Arbeitsschutz verantwortliche Akteure bei der Auswahl und Benutzung von Rettungswesten und Schwimmhilfen. Unter anderem werden die Themen Kennzeichnung, Unterweisung, Prüfung und Kombinationen mit anderen PSA detailliert behandelt. |
Links zur Rechtsänderung |