DGUV Regel 112-201

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken (Ausgabe Oktober 2020)

Link zum Rechtstext

BGR 201 (alt)

Kerninhalte

Die DGUV Regel 112-201 unterstützt Unternehmer und andere für den Arbeitsschutz verantwortliche Akteure bei der Auswahl und Benutzung von Rettungswesten und Schwimmhilfen. Unter anderem werden die Themen Kennzeichnung, Unterweisung, Prüfung und Kombinationen mit anderen PSA detailliert behandelt.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Dezember 2020