DGUV Regel 113-006

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Einsatz von Fahrzeugen in Explosivstoffbetrieben (Ausgabe September 2020)

Link zum RechtstextDGUV Regel 113-006

Kerninhalte

Diese DGUV Regel enthält Anforderungen für den Einsatz von Fahrzeugen in Explosivstoffbetrieben. Sie soll dazu dienen, einen gefahrlosen Einsatz der Fahrzeuge in
Explosivstoffbetrieben zu gewährleisten, um insbesondere gefährliche Wechselwirkungen zwischen den Fahrzeugen und den Explosivstoffen auszuschließen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenF2_SumUnterweisung; FaSi_SumUnterweisung; FM_SumUnterweisung; Inst_SumUnterweisung
Links zur Rechtsänderung

Review vom 05. Oktober 2020