DGUV Regel 108-005

 



Die DGUV Regel 108-005 wurde aufgehoben.

Link zum Rechtstext

BGR 202 (alt)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Arbeiten in Verkaufsstellen (Ausgabe September 2006)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf Verkaufsstellen.

Sie findet auch Anwendung auf ausgelagerte Betriebsteile und Läger, die von der Verkaufsstelle räumlich getrennt sind.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 15. Juli 2022