DGUV Regel 113-014

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Maschinelle Hohlglasherstellung (Ausgabe Januar 2006)

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DGUV Regel 113-014

Kerninhalte

Diese BG-Regel findet Anwendung auf den Betrieb von Maschinen, Geräten und Einrichtungen zur maschinellen Herstellung von Hohlglasprodukten am heißen Ende.

Die Inhalte dieser BG-Regel finden auch Anwendung auf den Betrieb von Maschinen und Einrichtungen zur maschinellen Herstellung von Hohlglasprodukten aus Röhren.