DGUV Regel 108-001

 



Die DGUV Regel 108-001 wurde aufgehoben.

Link zum Rechtstext

BGR/GUV-R 141 (alt)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umgang mit Zahlungsmitteln in Verkaufsstellen (Ausgabe Dezember 2011)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf Verkaufsstellen, in denen mit Zahlungsmitteln umgegangen wird.

Sie findet keine Anwendung für Banken und Sparkassen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 15. Juli 2022