DGUV Regel 108-001
Die DGUV Regel 108-001 wurde aufgehoben.
Link zum Rechtstext | BGR/GUV-R 141 (alt) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Umgang mit Zahlungsmitteln in Verkaufsstellen (Ausgabe Dezember 2011) |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf Verkaufsstellen, in denen mit Zahlungsmitteln umgegangen wird. Sie findet keine Anwendung für Banken und Sparkassen. |
Links zur Rechtsänderung |