DGUV Regel 114-601/DGUV Regel 114-602

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Teil I: Abfallsammlung (Ausgabe Oktober 2016)

Teil II: Abfallbehandlung (Ausgabe Oktober 2016)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftlichen Branchenregeln sollen für mehr Sicherheit und Gesundheit in der Abfallwirtschaft sorgen.

Teil I: Abfallsammlung Die DGUV Regel 114-601 enthält praktische Tipps und Hinweise zur sorgfältigen Tourenplanung, der Vor- und Nachbereitung der Abfallsammeltour, der Abfallbereitstellung und zum Abfalltransport mit dem Sammelfahrzeug. Außerdem werden Empfehlungen zur Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene und der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) von Beschäftigten in der Abfallsammlung gegeben. Im Kapitel „Rückwärtsfahren und Rangieren des Abfallsammelfahrzeuges" werden besondere Sicherheitsmaßnahmen beschrieben, die eingehalten werden müssen, wenn Unternehmen nicht auf Rückwärtsfahrten verzichten können.

Teil II: Abfallbehandlung Die DGUV Regel 114-602 gibt praktische Tipps und Hinweise zur Abfallbehandlung. Insbesondere erhalten Betriebe darin Informationen zum Bau und Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen, zu Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und Biologischen Arbeitsstoffen, zur Brandgefährdung in der Abfallbehandlung und zu Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Des Weiteren enthält sie Empfehlungen zur Qualifikation von Führungskräften, Atemschutz und persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sowie zu Hygienemaßnahmen und Hautschutz. Darüber hinaus werden mögliche Gefährdungen bei der Abfallanlieferung und durch den innerbetrieblichen Transport thematisiert und Maßnahmen zu deren Vermeidung beschrieben.

Teil III: Straßenreinigung und Teil IV: Recyclinghöfe und Schadstoffannahmestellen sind in Planung.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 03. April 2023
Review vom 02. Februar 2023