DGUV Regel 113-003
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Zerlegen von Gegenständen mit Explosivstoff oder beim Vernichten von Explosivstoff oder Gegenständen mit Explosivstoff (Ausgabe 01/1996) |
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Kerninhalte | Diese Regeln finden Anwendung auf das Zerlegen von Gegenständen mit Explosivstoff oder das Vernichten von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff in Betrieben, die mit Explosivstoff umgehen. Sie finden insbesondere Anwendung auf die Betriebsteile eines Betriebes, in denen -> Gegenstände mit Explosivstoff zerlegt, vernichtet oder im Zusammenhang damit untersucht oder Diese Regeln finden auch Anwendung auf das Beseitigen von Fundmunition sowie sinngemäß auch Anwendung auf |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | F2_SumUnterweisung; FaSi_SumUnterweisung; FM_SumUnterweisung; Inst_SumUnterweisung |