DGUV Regel 113-011

 



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BGR 223 (alt)

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Sicheres Arbeiten in der Kunststoffindustrie (Ausgabe Januar 2007)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel soll dem Unternehmer helfen, die nach Arbeitsschutzgesetz geforderte Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen durchzuführen.

Sie ist eine nicht rechtsverbindliche Hilfestellung für den Betreiber zur Erfüllung der Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1/DGUV Vorschrift 1).

Sie beschreibt Schutzeinrichtungen und technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Auswahl und Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen, Betriebsorganisation und Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie Verkehrswege.

Sie findet Anwendung auf das Arbeiten in der Kunststoffindustrie. Sie weist auf Gefährdungen hin, die beim Umgang mit Roh- und Hilfsstoffen, deren Mischungen, Halbzeugen, Zubereitungen und Arbeitsmitteln auftreten können.