DGUV Regel 113-007 (ehemals BGR 137)

 



Die Regel wurde durch die  DGUV Regel 113-020  ersetzt.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Hydraulikflüssigkeiten (Ausgabe April 1997)

Link zum RechtstextDGUV Regel 113-007

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf Hydraulikflüssigkeiten in hydraulischen Systemen (Druckflüssigkeiten).

Sie beschreibt unter anderem verschiedene Anforderungen an Druckflüssigkeiten und Prüfungskriterien für deren Gebrauchsfähigkeit.