DGUV Regel 114-012
Die Schrift wurde zurückgezogen, da ihre Inhalte in die DGUV Regel 114-601 „Branche Abfallwirtschaft: Teil I Abfallsammlung“ geflossen sind.
Bezeichnung | BGR 238-1 (alt) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf die Sammlung bzw. das Laden oder Umladen von Siedlungsabfällen und Rückständen aus Abfallbehandlungsanlagen sowie deren Transport bis zur Übergabe. Sie gilt ebenfalls für den Betrieb der hierfür erforderlichen Betriebsanlagen, Einrichtungen, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Ausrüstungen. Sie findet keine Anwendung auf
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