DGUV Regel 113-602

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen (Ausgabe Juli 2018)

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Branche Betonindustrie

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Branchenregel bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Betonindustrie, speziell bei der Herstellung von Betonfertigteilen und steinen.

Sie fasst rechtliche Vorgaben, arbeitsplatz und tätigkeitsbezogene Gefahren mit dazu passenden Schutzmaßnahmen für Hersteller von Betonfertigteilen zusammen, beschreibt unter anderem Gefährdungen und Maßnahmen bei der Herstellung von flächigen Betonfertigteilen, von Betonsteinen und -platten sowie von Sonderbetonfertigteilen und enthält Ausführungen zu Transport und Lagerung im Betonfertigteilwerk.