DGUV Regel 112-192 (ehemals BGR 192)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (Ausgabe Juli 2001)

Link zum RechtstextDGUV Regel 112-192

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung für die Auswahl und die Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz.

Sie findet keine Anwendung für die Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz beim Betrieb von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen, und für die Benutzung von Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenAm_SumPSA; FaSi_SumBescha_3; FaSi_SumBescha_5; FaSi_SumBescha_6