DGUV Regel 113-010
Link zum Rechtstext | BGR 221 (alt) |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Sicheres Arbeiten in der Gummiindustrie (Ausgabe Februar 2002) |
Kerninhalte | Diese für das Herstellen und Verarbeiten von Gummi erarbeitete berufsgenossenschaftliche Regel konkretisiert die anzuwendenden Rechtsvorschriften, beschreibt den Stand der Technik im Hinblick auf die zu treffenden Maßnahmen und kann daher als allgemein anerkannte Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit betrachtet werden. Sie bietet dem Betreiber eine praxisorientierte Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1/DGUV Vorschrift 1). Abschnitt 5 enthält Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, die bei den meisten Arbeitsbereichen zu beachten sind. Abschnitt 6 beschreibt die für einzelne Tätigkeiten/Arbeitsmittel typischen Gefährdungen in Verbindung mit speziellen Schutzmaßnahmen. Auf Rechtsgrundlagen und ergänzende Informationen wird hingewiesen. Ihre besondere Praxisfreundlichkeit erhält diese BG-Regel durch die Aufnahme erläuternder Fotos, Grafiken und Tabellen. Sie stellt damit für den Unternehmer und die Beschäftigten in der Gummiindustrie ein umfassendes Regelwerk für Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes dar. Sie findet Anwendung auf das Herstellen und Verarbeiten von Gummi, wie z.B. Fahrzeugreifen, technische Artikel und Gebrauchsgüter, weist auf Gefährdungen hin, die beim Umgang mit Stoffen, Zubereitungen und technischen Einrichtungen auftreten können, und beschreibt geeignete Schutzmaßnahmen. |