DGUV Regel 113-614

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Branche Herstellung von Asphaltmischgut (Ausgabe September 2024)

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DGUV Regel 113-614

Kerninhalte

Diese DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Herstellung von Asphaltmischgut mit Asphaltmischanlagen. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für Unternehmen und Belegschaft zu erreichen.