DGUV Regel 110-009
Die DGUV Regel 110-009 wurde aufgehoben.
Link zum Rechtstext | ZH 1/455 (alt) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinien für die Verwendung von Flüssiggas (Ausgabe März 1978) |
Kerninhalte | Von dieser berufsgenossenschaftlichen Regel sind nur noch folgende Abschnitte anzuwenden:
Diese betreffen die Regelungen zu Bau und Ausrüstung (4.) und die zusätzlichen Bestimmungen (7.) für die Verwendung von Flüssiggas. |