DGUV Regel 109-013 (ehemals BGR 231)
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten – Lackaerosole (Ausgabe Januar 2006) |
Link zum Rechtstext | DGUV Regel 109-013 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf Arbeitsplätze, an denen von Personen Spritzlackierarbeiten unter Einsatz von Spritzpistolen durchgeführt werden. Sie findet auch keine Anwendung auf Lackierarbeitsplätze, soweit
vorliegen. Sie enthält keine Anforderungen zu Brand- und Explosionsgefährdungen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | F2_SumGefährdb; FaSi_SumGefährdb |
Links zur Rechtsänderung |