EnStatG
Link zum Rechtstext | Energiestatistikgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetztes bestimmt, dass als Beitrag zur Darstellung des Energieangebots und der Energieverwendung, insbesondere in Form von Energiebilanzen des Bundes und der Länder, für Zwecke
statistische Erhebungen in der Elektrizitäts-, Gas- und Wärmewirtschaft ebenso wie über Kohleimporte und -exporte, erneuerbare Energieträger und die Energieverwendung als Bundesstatistik durchgeführt werden. |