AufenthG
Link zum Rechtstext | Aufenthaltsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern nach Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen Deutschlands. Es dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen Deutschlands. Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | HR_Sum_Entsendung; HR_SumOrg_7 |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 05. Dezember 2024 - Bekanntmachung zu § 18 Absatz 2 Nummer 5 des Aufenthaltsgesetzes und § 1 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung |