AÜG
Link zum Rechtstext | Arbeitnehmerüberlassungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Erlaubnispflicht von Arbeitgebern, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen. Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, das Gesetz auszuhängen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | AufbwSum_Arbeitsschutz; F1_SumVerbot; F3_SumFremdf; HR_SumVerbot_2; HR_SumAllg_4; HR_SumAufbewahrung_Arbeitszeit |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juli 2026 |