AÜG
Link zum Rechtstext | Arbeitnehmerüberlassungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Erlaubnispflicht von Arbeitgebern, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | AufbwSum_Arbeitsschutz; F1_SumVerbot; F3_SumFremdf; HR_SumVerbot_2 |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. November 2024 - Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung |