BattG

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Link zum Rechtstext

Batteriegesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren vom 25. Juni 2009

Kerninhalte

Das Gesetz verpflichtet Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme von Batterien und beinhaltet verbindliche Ziele für die Rücknahmemengen (Quoten).

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten

Abfall_Sum_Getrennthaltung; Abfall_SumAllg; Abfall_SumMitteilung; F1_SumAbf; F1_SumBeauft; F2_SumAbf; ProdS/Entw_Sum_Produktveranwortung; ProdS/EntwSum_Registrierung E-Geräte, Batterien, Verpackungen; ProdS/EntwSum_Rücknahme

Links zur Rechtsänderung

Review vom 12. November 2024
Review vom 09. November 2020