AkkStelleG

 



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Akkreditierungsstellengesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Akkreditierungsstelle vom 31. Juli 2009

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Zuständigkeit, die Aufgaben und die Befugnisse der Akkreditierungsstelle.Hinweis: Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Die DAkkS begutachtet, bestätigt und überwacht als unabhängige Einrichtung die fachliche Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen (Laboratorien, Inspektions- und Zertifizierungsstellen) und bestätigt mit einer Akkreditierung, dass diese Stellen ihre Aufgaben fachkundig und nach geltenden Anforderungen erfüllen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 03. Januar 2023
Review vom 01. August 2022 
Review vom 05. April 2022
Review vom 14. Juni 2021 
Review vom 1. Juli 2020