ASiG

 



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Arbeitssicherheitsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973

Kerninhalte

Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass 

  • die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, 
  • gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können, 
  • die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, das Gesetz auszuhängen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenArzt_SumBeauft; F1_SumBeauft; FaSi_SumBeauft; FaSi_SumBeauft_2; FaSi_SumBeauft_3
Tags

ArbeitssicherheitsG; ArbeitsSiG; ArbSiG; ArbSichG; ArbeitsSichG; ArbSicherG; ArbeitsSicherG