ArbGG

 



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ArbeitsgerichtsG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Arbeitsgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979

Kerninhalte

Dieses Gesetz normiert die Gerichtsbarkeit in Arbeitsgerichtssachen.

Es definiert vor allem die Zuständigkeiten und die Zusammensetzung der Arbeitsgerichte, der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts sowie den Gang des Verfahrens sowohl im Urteilsverfahren als auch im Beschlussverfahren.

Aushang: § 61b (Klage wegen Benachteiligung) ist aushangpflichtig.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 12. Oktober 2023
Review vom 01. März 2023 
Review vom 12. Oktober 2021
Review vom 12. Juli 2021
Review vom 10. Dezember 2020
Review vom 01. Juli 2020
Review vom 01. Juni 2020