DGUV Regel 112-202
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Benutzung von Stechschutzkleidung, Stechschutzhandschuhen und Armschützern (Ausgabe November 2019) |
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Kerninhalte | Die DGUV Regel 112-202 „Benutzung von Stechschutzkleidung, Stechschutzhandschuhen und Armschützern“ bietet allen Akteuren, die für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten verantwortlich sind, eine umfangreiche Hilfestellung zur Auswahl und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Stich- und Schnittverletzungen. Verschiedene Arten von Stech- und Schnittschutz-PSA werden in der Regel ausführlich beschrieben und auch Aspekte wie die individuelle Passform sowie der Tragekomfort werden behandelt. Zudem sind Hinweise zur Gebrauchsdauer, hygienischen Maßnahmen sowie zu Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen enthalten, ebenso wie eine Checkliste für die Gefährdungsermittlung. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. August 2020 I ; II |