DGUV Regel 109-604
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Branche Metallhütten (Ausgabe März 2019) |
Link zum Rechtstext | DGUV Regel 109-604 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Branchenregel richtet sich an alle Unternehmen, die Anlagen betreiben, in denen Erze, Erzkonzentrate, Schrotte und metallhaltige Oxide sowie Zwischenprodukte aufbereitet und Nichteisen-Metalle oder deren Legierungen durch thermische oder elektrochemische Verfahren gewonnen und umgeschmolzen werden. Sie bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen in Metallhütten und umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für Unternehmen und Belegschaft zu erreichen. |