MuSchG 2018
Link zum Rechtstext | Mutterschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium vom 23. Mai 2017 |
Leitfäden u.a. | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt grundsätzlich für jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Es schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Es ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen, und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen. Es gilt – unabhängig von einem Beschäftigungsverhältnis – auch für
Es gilt nicht für Beamtinnen und Richterinnen. Für Soldatinnen gilt es nur, soweit sie aufgrund dienstlicher Anordnung oder Gestattung außerhalb des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung tätig werden. Es ist aushangpflichtig und allen Beschäftigten zugänglich zu machen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | AufbwSum_Arbeitsschutz; ElektroF_SumGefährdb; F1_SumMitteilung_2; F1_SumVerbot; F2_SumGefährdb; F2_SumMitteilung; F3_SumGefährdb; FaSi_SumGefährdb; FM_SumGefährdb; HR_SumAllg_1; HR_SumBescha; HR_SumMitteilung; HR_SumOrg_2; HR_SumVerbot; HR_SumVerbot_2; Inst_SumGefährdb; Kita_SumGefährdb |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. November 2024 |