StrlSchV
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen vom 29. November 2018 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Zweck dieser Verordnung ist es, zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zu regeln, die bei der Nutzung und Einwirkung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs Anwendung finden. Die Verordnung ist aushangpflichtig! |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | AufbwSum_Strahlenschutz1; AufbwSum_Strahlenschutz2; F1_SumBeauft2; F1_SumGenehmM; F2_SumGenehmM; F2_SumUnterweisung; FaSi_SumUnterweisung; FM_SumUnterweisung; Inst_SumPrüfpf; Inst_SumUnterweisung |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. November 2024 |