DGUV Regel 112-196 (ehemals BGR 196)

 



Die DGUV Regel ist außer Kraft getreten.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Benutzung von Stechschutzbekleidung (Ausgabe Oktober 2003)

Link zum RechtstextDGUV Regel 112-196

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Stechschutzbekleidung zum Schutz gegen unbeabsichtigte Stich- oder Schnittverletzungen.

Sie gilt nicht für Stechschutzbekleidung von Militär, Ordnungskräften oder Sicherheitsdiensten, die sich gegen Angriffe durch Hieb- oder Stichwaffen schützen müssen.