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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Umweltschadensgesetz vom 17. September 2009

Kerninhalte

Diese Verordnung normiert das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als zuständige Behörde für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Umweltschadensgesetz.