EAAV

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über technische Anforderungen an Energieanlagen vom 16. Mai 2024

Link zum Rechtstext

Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung

Kerninhalte

Die Verordnung hat die Gewährleistung der technischen Sicherheit und der Systemstabilität der Elektrizitätsversorgungsnetze zum Ziel.

Sie ist anzuwenden auf Erzeugungsanlagen sowie Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie mit einer kumulierten installierten Leistung von 135 Kilowatt bis einschließlich 500 Kilowatt hinter demselben Verknüpfungspunkt mit einem Netz der allgemeinen Versorgung.

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Review vom 06. Juni 2024