ZKBSV
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit vom 30. Oktober 1990 in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1996 |
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Kerninhalte | Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit prüft und bewertet sicherheitsrelevante Fragen nach den Vorschriften des Gentechnikgesetzes, gibt hierzu Empfehlungen und berät die Bundesregierung und die Länder in sicherheitsrelevanten Fragen der Gentechnik. |