TrDüV

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister vom 30. Juni 2017

Link zum Rechtstext

Transparenzregisterdatenübermittlungsverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister.