NDAV
Link zum Rechtstext | Niederdruckanschlussverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1) jedermann in Niederdruck an ihr Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen haben. Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse und ist auch auf alle Anschlussnutzungsverhältnisse anzuwenden, die vor ihrem Inkrafttreten entstanden sind. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | Energie_SumNetzanschluss |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 10. November 2021 |