KakaoV
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse vom 15. Dezember 2003 |
Link zum Rechtstext | Kakaoverordnung |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Beurteilung der Anforderungen an Kakao- und Schokoladenerzeugnisse, sowohl hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Kennzeichnung und Verkehrsverbote. Die in Anlage 1 aufgeführten Kakao- und Schokoladenerzeugnisse unterliegen dieser Verordnung, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden. Unter Anlage 1 fallen folgende Erzeugnisse:
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