KakaoV

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse vom 15. Dezember 2003

Link zum RechtstextKakaoverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Beurteilung der Anforderungen an Kakao- und Schokoladenerzeugnisse, sowohl hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Kennzeichnung und Verkehrsverbote. Die in Anlage 1 aufgeführten Kakao- und Schokoladenerzeugnisse unterliegen dieser Verordnung, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden. Unter Anlage 1 fallen folgende Erzeugnisse:

  • Kakaobutter
  • Schokolade
  • Milchschokolade
  • Haushaltsmilchschokolade
  • Weiße Schokolade
  • Gefüllte Schokolade, Schokolade mit ...füllung
  • Chocolate A 1A taza
  • Chocolate familiar A 1a taza
  • Praline