KlimaBergV
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bergverordnung zum Schutz der Gesundheit gegen Klimaeinwirkungen vom 9. Juni 1983 |
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Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für untertägige Betriebe mit Ausnahme der Hohlraumbauten. Zum Schutz der Gesundheit gegen Klimaeinwirkungen enthält sie unter anderem Regelungen zur zulässigen Beschäftigungszeit, zu oberen Klimawerten für eine Beschäftigung außerhalb des Salzbergbaus und zu oberen Temperaturwerten für eine Beschäftigung im Salzbergbau, zu zusätzlichen Pausen und zur Ermittlung der Temperaturwerte. |