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Kontaminanten-Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln vom 19. März 2010

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt die Höchstgehalte für Aflatoxine, Ochratoxin A und Nitrat in Lebensmitteln, die von der Verordnung (EG) 1881/2006 nicht erfasst sind, sowie die Höchstgehalte für nicht-dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (PCB) und Lösungsmittelkontaminanten.

Sie regelt unter anderem die

  • Behandlung von Lebensmitteln mit überhöhten Mykotoxingehalten,
  • Lagerung und Aufbewahrung sowie Kenntlichmachung von Lebensmitteln mit überhöhten Mykotoxingehalten,
  • Probenahme und Analyse bei der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln auf Mykotoxine und Nitrat.

Anlage Abschnitt 1 - 4

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Review vom 3. Juli 2020