MARPOL-ZuwV

 



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MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Zuwiderhandlungen gegen das Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und gegen das Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen (MARPOL) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1989

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und gegen das Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen (MARPOL-Übereinkommmen) und bestimmt die für die Verfolgung und Ahndung zuständigen Verwaltungsbörden.

Sie gilt unter anderem für Seeschiffe und Binnenschiffe, für Unterwassergeräte, feste oder schwimmende Plattformen und Fähren.