HonigV

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Honigverordnung vom 16. Januar 2004

Link zum Rechtstext

Honigverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung legt die Anforderungen an die Beschaffenheit von Honig fest und enthält Regelungen zu seiner Kennzeichnung.

Sie umfasst jeden Honig und jedes Honigprodukt, soweit diese dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden.