KaffeeV

 



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Kaffeeverordnung

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Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte vom 15. November 2001

Kerninhalte

Diese Verordnung führt in der Anlage Erzeugnisse auf, die ihr unterliegen, soweit diese dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden. Hierzu zählen unter anderem Rohkaffee, Röstkaffee, Instant-Kaffee und Kaffee-Extrakte in verschiedenen Formen

Sie regelt neben der Kennzeichnung der Erzeugnisse insbesondere Verkehrsverbote und Analysenmethoden.

Anlage