LMBestrV
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Behandlung von Lebensmitteln mit Elektronen-, Gamma- und Röntgenstrahlen, Neutronen oder ultravioletten Strahlen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2019 |
Link zum Rechtstext | Lebensmittelbestrahlungsverordnung |
Kerninhalte | Diese Verordnung erlaubt – abweichend vom grundsätzlich bestehenden, im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch festgelegten allgemeinen Bestrahlungsverbot für Lebensmittel – die Bestrahlung von getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen mit einer maximalen durchschnittlich absorbierten Gesamtdosis von 10 Kilogray. Sie normiert insbesondere die Kennzeichnungspflicht aller Lebensmittel, die bestrahlt sind oder bestrahlte Bestandteile enthalten, und die Pflicht der Betreiber von zugelassenen Bestrahlungsanlagen, für jede Quelle ionisierender Bestrahlung eine Aufzeichnung zu führen. |
Links zur Rechtsänderung |