HSEG
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über das Verbot der Einbringung von Abfällen und anderen Stoffen und Gegenständen in die Hohe See vom 25. August 1998 |
Link zum Rechtstext | Hohe-See-Einbringungsgesetz |
Kerninhalte | Dieses Gesetz dient der Erhaltung der Meeresumwelt und ihrem Schutz vor Verschmutzung durch das Einbringen von Abfällen oder anderen Stoffen und Gegenständen. Es gilt für Schiffe, Luftfahrzeuge, Plattformen oder sonstige auf Hoher See errichtete Anlagen mit Ausnahme der Schiffe und Luftfahrzeuge der Bundeswehr. Dem Einbringungsverbot unterliegen weder Baggergut noch Urnen zur Seebestattung. Hinweis: Das gesetzliche Kurzzeichen ist seit Ende 2018 neu. |
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